Glücksmädchen - catering

Inhaberin: Siripen Lingk
Koordination (Events) und Marketing: Thomas Lingk

Uhlenweg 28
13125 Berlin
Tel: 030 76216798
Fax: 030 76216799
Mobile: 0160 841 22 73
Mail: hallo(at)gluecksmaedchen.de

Design und Umsetzung:
Kay Rührmund - Thomas Lingk

Datenschutz

Wir, die Glücksmädchen, nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

Datenverarbeitung auf dieser Internetseite

Die Glücksmädchen erhebt und speichert automatisch in ihren Server Log Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:

Browsertyp/ -version, verwendetes Betriebssystem, Referer URL (die zuvor besuchte Seite), Hostname des zugreifenden Rechners (IP Adresse), Uhrzeit der Serveranfrage. Diese Daten sind für die Glücksmädchen GbR nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung gelöscht.

Cookies - die Internetseiten verwenden an mehreren Stellen so genannte Cookies. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte "Session-Cookies". Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren.

Auskunftsrecht

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung.

Weitere Informationen

Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Daher möchten wir Ihnen jederzeit Rede und Antwort bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen. Wenn Sie Fragen haben, die Ihnen diese Datenschutzerklärung nicht beantworten konnte oder wenn Sie zu einem Punkt vertiefte Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Glücksmädchen Catering

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist der in der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführte Leistungsumfang mit den verbundenen Catering-Serviceleistungen durch „Glücksmädchen Catering“ an den Kunden.

§ 2 Leistungen im Rahmen der Angebotserstellung

(1) Leistungen die durch vor Ort Besichtigungen entstehen, werden von „Glücksmädchen Catering“ mit den üblichen Spesensätzen berechnet. Hierzu zählen auch die An- und Abfahrt per Bahn, PKW, Flugzeug und Hotelübernachtungen.
(2) Soweit “Glücksmädchen Catering” Leistungen über den reinen Cateringbereich hinaus im Auftrag des Kunden bestellt (Künstler, Moderatoren, Transfers, Räumlichkeiten), erfolgt der Einkauf dieser Leistungen ausschließlich Im Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Abwicklung dieser Beauftragung und das Inkasso kann im Einzelfall durch „Glücksmädchen Catering“ übernommen werden, ohne das „Glücksmädchen Catering“ hierdurch eine Haftung für die beigestellten Leistungen übernimmt.

§ 3 Auftragserteilung durch den Kunden

(1) Der Kunde bestellt die in der Veranstaltungsvereinbarung aufgeführten Leistungen zu den ihm bekannten Vertragsbedingungen von „Glücksmädchen Catering“.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die definitive und der Rechnung zugrundeliegende Gästezahl bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn „Glücksmädchen Catering“ schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Mindest-Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, Personal und Material werden nach den Listenpreisen von „Glücksmädchen Catering“ gesondert berechnet.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Das „Glücksmädchen Catering“-Personal wird grundsätzlich keine Abrechnungen mit den Gästen des Kunden vornehmen. Wünscht der Kunde Abrechnungen durch die „ Glücksmädchen Catering“-Mitarbeiter, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. Das Risiko der Abrechnung mit den Gästen bzw. des Einzuges der Forderungen gegen die Gäste trägt der Kunde.
(2) Gegenüber dem gestellten Personal bleibt allein „Glücksmädchen Catering“ weisungsberechtigt.

§ 5 Leistungshindernisse

Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von „Glücksmädchen Catering“ liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipmentausstattungen entstehen, ist „Glücksmädchen Catering“ berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern.

§ 6 Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen

Dem Kunden/Mieter obliegt eine Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Kunden/Mieters, dessen Gäste oder in seinem Auftrag handelnde Dritte werden die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur, zu den Marktüblichen kosten berechnet.

§ 7 Reklamation

Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. direkt bei Abholung erfolgt. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen „Glücksmädchen Catering“ unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach der Entdeckung mitgeteilt werden. Für durch den Kunden vorgenommene unsachgemäße Lagerung an der Ware entstandene Mängel übernimmt „Glücksmädchen Catering“ keine Haftung.

§ 8 Stornierungen

Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber nach Unterzeichnung des Veranstaltungsvereinbarung, tritt folgende Regelung in Kraft, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung bei „Glücksmädchen Catering“ für die Berechnung der Frist ausschlaggebend ist
- bis 28 Tage vor VA-Beginn 5 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
- bis 21 Tage vor VA-Beginn 20 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
- bis 14 Tage vor VA-Beginn 30 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
- bis 7 Tage vor VA-Beginn 40 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
- bis 6-2 Tage vor VA-Beginn 60 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
- bis 1 Tag vor VA-Beginn 70 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
- am Tag der Veranstaltung 80 % der kalkulierten Nettogesamtsumme
Grundlage der Berechnung des pauschalierten Schadenersatzes ist die in der Veranstaltungsvereinbarung auf Basis der festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Depositleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.

§ 9 Deposit / Abrechnung

(1) Bei Auftragserteilung berechnet „Glücksmädchen Catering“ 50 % der kalkulierten Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer als Deposit. Dieses Deposit ist bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn an „Glücksmädchen Catering“ zu zahlen. Hierüber erhält der Kunde eine Rechnung. Dieses Deposit wird mit den in der Endabrechnung ausgewiesenen Leistungen verrechnet.
(2) Die Leistungen von „Glücksmädchen Catering“ werden zu den in der Veranstaltungsvereinbarung genannten Preisen in dem dort genannten Umfang abgerechnet, unabhängig davon, ob sie von dem Kunden vollständig verbraucht werden. Sind erbrachte Lieferungen und Leistungen nicht als Leistungsumfang aufgeführt, so ist „Glücksmädchen Catering“ berechtigt, den Preis hierfür entsprechend der in der Gastronomie geltenden Preisen, den üblichen Stundensätzen und der zugrundeliegenden Kalkulation nach billigem Ermessen festzulegen.
(3) Alle Personal-, Getränke- und Wäscheleistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw. Einsatz berechnet. Getränkewerte werden auch nach Anbruchflaschen bzw. angebrochenen Getränkefässern berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbarte Personenzahl ausgelegt.
(4) Abrechnungen erfolgen für jede Veranstaltung gesondert. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. (Geschäftskunden) und 5% (Privatkunden) über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, ohne das es einer gesonderten Mahnung hierfür bedarf.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten oder von „Glücksmädchen Catering“ anerkannt sind.

§ 10 Gefahrübergang / Eigentumsvorbehalt

(1) Die von „Glücksmädchen Catering“ gelieferten Gegenstände gelten als an den Kunden übergeben, sobald sie in den Bereich der Veranstaltungsräume gelangt sind.
(2) Sämtliche an den Kunden gelieferten Speisen, Getränke und Verbrauchsgegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum von „Glücksmädchen Catering“.

§ 11 Gewährleistung / Haftung

(1) Sollten die Leistungen von „Glücksmädchen Catering“ wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde dies unverzüglich rügt „Glücksmädchen Catering“ ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.
(2) Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens von „Glücksmädchen Catering“ nach.
(3) Dritte, insbesondere Gäste des Kunden, können aus diesem Vertrag keine Rechte gegen „Glücksmädchen Catering“ herleiten. Soweit „Glücksmädchen Catering“ oder seine Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten, die nach diesem Vertrag oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde „Glücksmädchen Catering“ von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.

§ 12 Kochkurse

a) Kleidung: Teilnehmer haben selbst darauf zu achten, dass sie zweckentsprechende Kleidung zum Kochen tragen.
b) Gefahren: Es ist zu berücksichtigen, dass es kursbedingt zu nicht unerheblicher Wärmeentwicklung durch das Kochen der Speisen kommen kann. Wegen der Verwendung von Induktionskochplatten bei einigen Kochkursen kann es zu Problemen mit Herzschrittmachern kommen.
c) Gefahrtragung und Haftung: Die Teilnahme an den Kursen findet auf eigene Gefahr statt. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 11 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Sonstige Pflichten der Vertragspartner

(1) Der Kunde bringt die für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen vor Veranstaltungsbeginn bei. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.
(2) Soweit „Glücksmädchen Catering“ -Mitarbeiter bei dem Kunden tätig werden, obliegt dem Kunden die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes und sämtlicher anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die in seinem unmittelbaren Einflussbereich stehen.

§ 15 Preise / Auftragsannahme

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.
(2) Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 4 Monaten zwischen Auftragsannahme (Zugang der Annahmeerklärung entscheidend) und Veranstaltungsbeginn behält sich die „Glücksmädchen Catering“ das Recht vor, eine Preisänderungen bzw. -anpassungen vorzunehmen. (3) Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
(4) Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mit der Unterschrift werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.

§ 15 Sonstige Bestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen der Veranstaltungsvereinbarung müssen schriftlich erfolgen. Das gleiche gilt für die Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sollte die Veranstaltungsvereinbarung teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung soll eine Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätten. Ist eine solche Ausfüllung durch die Auslegung nicht zu ermitteln, verpflichten sich die Parteien, eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen.

§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Rechtsstand und Erfüllungsort ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile Berlin.

Unsere AGB als PDF-Download